Immobilienkauf in Spanien nach dem Brexit: Was britische Käufer im Jahr 2025 wissen müssen (Costa Blanca Focus)
Der Traum vom Zweitwohnsitz in Spanien ist für britische Käufer auch nach dem Brexit nicht verschwunden. Die Costa Blanca mit ihrem ganzjährigen Sonnenschein, erschwinglichen Immobilienpreisen und einer florierenden Expat-Community bleibt eines der attraktivsten Reiseziele.
Aber was hat sich seit dem Brexit geändert, und was sollten britische Staatsbürger wissen, bevor sie 2025 investieren? Dieser Leitfaden analysiert die rechtlichen, steuerlichen und aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen – mit besonderem Fokus auf die Region Costa Blanca.
Was gleich geblieben ist
– Britische Staatsbürger können weiterhin Immobilien in Spanien erwerben.
– Ihre Staatsangehörigkeit stellt kein Kaufhindernis dar. Der Kaufprozess selbst (Unterzeichnung beim Notar, Registrierung der Immobilie, Zahlung der Kaufsteuer) ist derselbe.
– Kaufsteuern fallen in gleicher Höhe an.
– Unabhängig davon, ob Sie aus der EU oder einem Nicht-EU-Land kommen, müssen Sie bei Neubauten Mehrwertsteuer (IVA) bzw. beim Weiterverkauf Grunderwerbsteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales, ITP) zahlen.
– An der Costa Blanca (Region Valencia) beträgt die ITP immer 10 %. Dies ist eine wichtige regionale Regelung – hier gibt es keine ermäßigten 6 %-Steuersätze.
Änderungen nach dem Brexit
- Aufenthaltsbeschränkungen
- Britische Staatsangehörige gelten nun als Nicht-EU-Bürger (Drittstaatsangehörige).
- Sie können sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bis zu 90 Tage ohne Visum in Spanien aufhalten.
- Für einen längeren oder dauerhaften Aufenthalt benötigen Sie ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis (z. B. ein nicht gewinnorientiertes Visum).
- Steuer auf Mieteinnahmen
- Nichtansässige in Großbritannien zahlen 24 % Steuern auf die Bruttomieteinnahmen.
- Im Gegensatz zu Einwohnern der EU/des EWR können Sie Ausgaben wie Instandhaltung, Versicherung oder Gemeinschaftsgebühren nicht mehr absetzen.
Kapitalertragssteuer beim Verkauf
- Beim Verkauf einer Immobilie zahlen Nichtansässige in Großbritannien 24 % Kapitalertragssteuer auf den Gewinn.
- Sie haben keinen Anspruch auf die gleichen Reinvestitionsbefreiungen wie EU-Bürger.
Sonderzonen und Beschränkungen
In einigen Gebieten Spaniens (Militär- oder Küstenschutzgebiete) ist für Käufer aus Nicht-EU-Ländern eine zusätzliche Genehmigung des Verteidigungsministeriums erforderlich. Dies ist an der Costa Blanca relativ selten, sollte aber vor dem Kauf geprüft werden.
Kauf mit Hypothek vs. Barzahlung
Kauf mit Hypothek
Spanische Banken verleihen in der Regel 60–70 % des Immobilienwerts an Käufer außerhalb der EU.
Sie benötigen:
– Einkommensnachweise und Arbeitsverträge
– Kontoauszüge
– Ihre NIE (Ausländeridentifikationsnummer)
– Gegebenenfalls zusätzliche Sicherheiten
Kauf mit Barzahlung
Wenn Sie ohne Finanzierung kaufen, ist der Prozess einfacher. Sie müssen die Mittel trotzdem deklarieren, einen Herkunftsnachweis (zur Bekämpfung von Geldwäsche) vorlegen und Steuern zahlen. Viele Käufer aus Großbritannien an der Costa Blanca bevorzugen Barzahlungen, da sie schneller und verhandlungssicherer sind.
Aufenthalts- und Visumsoptionen für Käufer aus Großbritannien
Wenn Sie planen, länger als 90 Tage am Stück in Spanien zu verbringen, benötigen Sie ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis. Zu den Optionen gehören:
1. Nicht gewinnorientiertes Visum – für Rentner oder Personen mit passivem Einkommen. Sie müssen ausreichende Ersparnisse oder ein regelmäßiges Einkommen nachweisen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
2. Arbeits- oder Geschäftsvisum – wenn Sie ein Unternehmen gründen oder in Spanien arbeiten möchten.
3. Goldenes Visum (über Immobilieninvestitionen) – Dieses Programm ermöglichte bisher eine Aufenthaltsgenehmigung für Immobilieninvestitionen über 500.000 €. Ab 2025 wird die spanische Regierung dieses Programm jedoch überdenken oder auslaufen lassen. Es ist wichtig, die aktuellen Bestimmungen zu prüfen, bevor Sie sich für diese Option entscheiden.
Warum die Costa Blanca weiterhin eine gute Wahl ist
Trotz des Brexit zieht die Costa Blanca weiterhin jedes Jahr Tausende britische Immobilienkäufer an. Hier sind die Gründe:
– Klima: Über 300 Sonnentage im Jahr, mit milden Wintern (durchschnittlich ca. 14 °C) und warmen Sommern.
– Erschwinglichkeit: Im Vergleich zur Costa del Sol oder Mallorca sind Immobilien hier günstiger. Villen, Wohnungen und Neubauten sind für viele Budgets erschwinglich.
- Expat-Community: Etablierte britische, niederländische, deutsche und skandinavische Communities erleichtern die Integration.
- Konnektivität: Der Flughafen Alicante bietet direkte Verbindungen nach Großbritannien und zu weiten Teilen Europas.
Wichtige Schritte vor dem Kauf
1. Besorgen Sie sich Ihre NIE-Nummer. Wichtig für Steuern, Nebenkosten und Verträge.
2. Prüfen Sie, ob sich die Immobilie in einem Sperrgebiet befindet. Selten, aber wichtig.
3. Planen Sie alle Steuern und Kosten ein.
ITP (10 % beim Wiederverkauf an der Costa Blanca)
IVA (10 % bei Neubauten) + Grunderwerbsteuer
Notar-, Grundbuch- und Anwaltskosten
Jährliche Kosten (IBI, Gemeindegebühren)
4. Arbeiten Sie mit einem Experten vor Ort zusammen. Regionale Regelungen unterscheiden sich – insbesondere in Bezug auf Steuern und Mietlizenzen.
Abschließende Gedanken
Für britische Käufer ist der Besitz eines Zweitwohnsitzes an der Costa Blanca im Jahr 2025 weiterhin möglich – die finanziellen und rechtlichen Bedingungen haben sich jedoch seit dem Brexit geändert. Sie müssen sich auf höhere Steuern auf Mieteinnahmen und Kapitalerträge, Visabestimmungen für Langzeitaufenthalte und strengere Dokumentationspflichten für Hypotheken einstellen.
Mit der richtigen Planung bleibt Spanien eine fantastische Investitions- und Lifestyle-Gelegenheit.